Klärung einer Streitfrage durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Vergütung für den als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalt
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 hat durch eine Änderung von VV Vorbem. 5 I 1 RVG die Streitfrage, wie der als Zeugenbeistand beigeordnete Rechtsanwalt zu vergüten ist, dahingehend geklärt, dass die Tätigkeit des nach § 68 b II StPO als Zeugenbeistand beigeordneten Rechtsanwalts nur als Einzeltätigkeit zu vergüten ist. Dies hat das OLG Dresden im Beschluss vom 10.12.2021 – 6 Ws 42/21 nachvollzogen und seine Rechtsprechung entsprechend angepasst.