Ersatzfähigkeit von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Dieselklagen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Da es sich bei einem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten um eine Nebenforderung handelt, deren Höhe sich erst bestimmen lässt, wenn die Hauptforderung konkretisiert ist, ist ihm grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der letztlich feststehenden oder unstreitig gewordenen Schadenshöhe entspricht. Der BGH hat sich im Urteil vom 2.11.2021 - VI ZR 731/20 mit der Frage befasst, ob vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sind, wenn bei einer Dieselklage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der Wert der gezogenen Nutzungen den Kaufpreis übersteigt. Der BGH stellte sich auf den Standpunkt, dass hier eine bei Beauftragung des Rechtsanwalts objektiv berechtigte Forderung durch später eintretende Umstände in ihrem Bestand reduziert wurde, sodass gleichwohl noch ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zugebilligt wurde.