Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen Dritten
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Wie wichtig es ist, bei der Auftragserteilung durch den Mandanten für klare Verhältnisse zu sorgen, zeigt die Entscheidung des OLG Schleswig, Urteil vom 16.9.2021 -11 U 138/20-. Eine klare Willenserklärung der Auftragserteilung durch die auf Rechtsanwaltshonorar in Anspruch genommene Beklagte fehlte, der insoweit vom klagenden Rechtsanwalt aufgestellten These, dass ein Anwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs nur von dessen Gläubiger beauftragt werden könne und dass die Beauftragung durch einen Dritten als im Namen des Anspruchsgläubigers anzusehen ist, erteilte das Gericht eine Absage.