Der Fisch stinkt vom Kopf!
Gespeichert von Dr. Oliver Elzer am
Das BMJV hat seinen Entwurf einer Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetzes vorgelegt.
Spannend ist § 8. Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich danach als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn von denjenigen bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind alle die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder mindestens die Hälfte die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden hat und die anderen nach § 7 einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind. Juristische Personen und Personengesellschaften sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt, wenn von denjenigen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Woh- nungseigentumsverwaltung betraut sind, weniger als die Hälfte die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden hat und die anderen nach § 7 einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Wer ist nun "unmittelbar betraut? Hier heißt es in der Begründung wie folgt:
Unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt ist, wer Versammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalterin oder Verwalter trifft (vergleiche § 27 WEG). Dementsprechend müssten sich Personen, die allein untergeordnete Tätigkeiten ausführen (etwa im Sekretariat oder als Hausmeister), keine Prüfung ablegen, damit sich die juristische Person oder Personengesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, als zertifizierter Verwalter bezeichnen darf. Spiegelbildlich müssen Personen, die ausschließlich Leitungsaufgaben in einem Unternehmen wahrnehmen ohne selbst unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut zu sein, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nicht ablegen. Die Frage, wer unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt ist, ist damit losgelöst von der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis zu beantworten.
Sollte es so kommen, müsste der Geschäftsführer, der Personen einstellt, anweist und steuert, das Unternehmen den Wohnungseigentümern vorstellt und es repräsentiert nicht zertifiziert sein. Das überzeugt nicht! Im Alltag wird sich das alles vermischen. Meint man es ernst mit einer Zertifizierung, darf der Chef nicht "dümmer" als die anderen sein. Denn sonst stinkt der Fisch vom Kopf. Oder?