Artikel 316k EGStGB: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Geldwäschegesetzes
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Kategorie:
Wenn Ihnen auf den ersten Blick bei der Überschrift zum neuen Art. 316k EGStGB nichts auffällt, dann geht es Ihnen wie allen am Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche" vom 17.03.2021 (BGBl I 327) Beteiligten! Aber spätestens dann muss man schmunzeln. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler!
Besten Dank an meinen geschätzten Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer, Bendorf, der mich anläßlich der anstehenden 50. Edition des BeckOK StGB (diese Werbung in eigener Sache sehen Sie mir hoffentlich nach) auf diesen gesetzgeberischen Sorgfaltsverstoß aufmerksam gemacht hat!