Berliner Arbeitsgericht bestätigt Kündigung von rechtsextremem Bundeswehr-Hausmeister
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Rechtsextreme Bestrebungen in der Bundeswehr sind seit längerem ein Thema. Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille (0,2 Prozent) der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250.000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
Vor diesem Hintergrund steht derzeit ein arbeitsgerichtliches Verfahren im Blickpunkt, das nunmehr in der ersten Instanz abgeschlossen worden ist: Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 17.07.2019, Aktenzeichen 60 Ca 455/19, PM 19/19) hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten. Der 62 Jahre alte Kläger war seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr beschäftigt, zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg. Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Berufung beim LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.