Ein Jahr DS-GVO: positive Bilanz des Bundesdatenschutzbeauftragten
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018 an den Deutschen Bundestage übergeben.
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Obwohl der Start der DS-GVO in Deutschland mit Stilblüten, wie zum Beispiel dem Austausch von Klingelschildern an Mehrfamilienhäusern, eher holprig verlaufen sei, habe sich die DS-GVO als ein Gewinn für den Datenschutz herausgestellt. „Das zeigen die neuen Gesetze in Kalifornien und Japan, aber auch das hohe Interesse weiterer Staaten in Lateinamerika und Asien, die die DS-GVO als Grundlage für aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nehmen. Sogar in den USA selbst ist die Debatte für ein landesweites Gesetz auf dieser Grundlage in Fahrt gekommen.“
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Die Eingaben von Bürgern haben sich im Zeitraum vom 25. Mai bis Ende 2018 verdreifacht. Zusätzlich wurden von den der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen 7.300 Datenschutzverstöße gemeldet.
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Die Aufsichtsbehörden sollten durch pragmatische Rechtsauslegung und einheitliche Durchsetzung der DSGVO darauf hinarbeiten, den Datenschutz weiter zu stärken. Hierzu müsse vor allem die europäische Zusammenarbeit Fahrt aufnehmen. „Die rechtlichen Voraussetzungen sind da und müssen jetzt mit Leben erfüllt werden – und wir müssen ganz oben anfangen! Kriegen wir Facebook, Amazon, Google und Microsoft datenschutzrechtlich nicht in den Griff, wird uns auch kein Handwerksmeister, Vereinsvorstand ober Start-Up-Unternehmen vertrauen, wenn wir ihm datenschutzrechtliche Vorgaben machen.“
Was ist Ihre Auffassung: Was halten Sie von dem Ansatz? Hat die DS-GVO laufen gelernt?