Warum? Anwaltsbashing im Datenschutzrecht
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Gerade komme ich aus Berlin von einer Gewerkschaftsveranstaltung zur DSGVO. Zwei Anwälte vertraten dort vor mehr als 100 staunenden Betriebsräten, dass man in Betriebsvereinbarungen zum Datenschutzrecht nichts machen könne, nicht einmal die DSGVO wiederholen. Der Zweite mahnte die hohen Bußgelder nach der DSGVO an,"4 % des Jahresumsatzes".
Das konnte ich nicht auf mir sitzen lassen und stellte die massiven Fehler meiner Vorgänger in meinem Vortrag klar. Ruhe. Doch nach dem Vortrag ging es los. Anwaltsbashing, unverschämt, eines Profs unwürdig. Beschimpfungen prasselten auf mich nieder. Offensichtlich hatte ich die Pfründe der Anwälte gefährdet. Aber soll man so einen Mist stehen lassen? Wenn Anwälte wohl wegen des Profits Unwahrheiten im Datenschutzrecht erzählen, bleibt "dem Prof" nur ein deutliches Monitum.
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http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Publikation-Hr.-Hoeren.pdf