Höherer Mindestunterhalt ab 2018 und 2019; Vorschau auf die Düsseldorfer Tabelle 2018
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Der scheidende Justizminister Heiko Maas hat am 28.09.17 gemäß § 1612 a BGB die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erlassen.
Sie ist im BGBl. 2017, 3525 veröffentlicht.
Der Mindestunterhalt beträgt danach
in der 1. Altersstufe ab 01.01.18 348 € und ab 01.01.2019 358 € (bislang 342€)
in der 2. Altersstufe ab 01.01.18 399 € und ab 01.01.2019 406 € (bislang 393 €)
in der 3. Altersstufe ab 01.0118 467 € und ab 01.01.2019 476 € (bislang 460 €)
Die jeweiligen Zahlbeträge errechnen sich durch Abzug des jeweils hälftigen Kindergeldes.
Es ist davonauszugehen, dass das OLG Düsseldorf die Unterhalstbeträge in seiner Tabelle für die höheren Einkommensgruppen entsprechend anpassen wird.