Regierung beschließt umstrittenes Lohngleichheitsgesetz
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das Bundeskabinett hat den unter Federführung von Manuela Schwesig (SPD) erarbeiteten Entwurf eines Lohngleichheitsgesetzes verabschiedet. Er zielt auf die Schließung der zwischen Männern und Frauen diagnostizierten Lohnlücke. Nach Angaben der Ministerin liegt die Lohndifferenz im Durchschnitt bei 21 Prozent. Selbst wenn man herausrechne, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibe – so die Annahmen - noch immer eine Lücke von sieben Prozent im Durchschnitt. Daraus folgert der Gesetzentwurf, dass eine mittelbare Entgeltbenachteiligung bestehe. Folgende konkrete Maßnahmen sind vorgesehen:
Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten. Dieses bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. Ferner dürfen zwei weitere Entgeltbestandteile wie Boni oder Dienstwagen erfragt werden können. In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.
Zudem werden private Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu gestalten. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten. Auch hier soll es gewisse Erleichterungen für Unternehmen mit Tarifbindung geben.
Die Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig zeigte sich erfreut: Das sei ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke, so Schwesig. Denn nur, wenn man wisse, dass man nicht gerecht bezahlt werde, könne man das verändern. Der Gesetzentwurf, dessen erste Fassung Schwesig schon 2015 vorgelegt hatte, bleibt indes umstritten: Zustimmend äußerte sich beispielsweise der stellvertretende DGB-Vorsitzende Hannack, der das Gesetz als ersten, wichtigen Schritt bezeichnet. Die Neuregelung werde zwar nicht per se zu mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen führen, sagte Hannack im Deutschlandfunk. Sie schaffe aber mehr Transparenz. Dies werde zu einem Kulturwandel in den Unternehmen beitragen. Unionsfraktionsvize Fuchs kritisierte hingegen den Gesetzentwurf. Er sagte der "Passauer Neuen Presse", es handele sich um ein Bürokratiemonster. Die neuen Auskunfts- und Berichtspflichten würden erhebliche Kosten in den Unternehmen verursachen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.