"NEUER TÜV!" - Was bedeutet das beim privaten Gebrauchtwagenverkauf?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur kurz zwischendurch ein Hinweis auf eine der im Blog bereits bekannten Urteilsbesprechungen aus dem Fachdienst, die der Beck-Verlag kostenfrei zur Verfügung stellt. Heute geht`s um den Gebrauchtwagenkauf und die Beschreibung "Neuer TÜV". Ich rücke mal den Leitsatz ein:
Anders als nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Händler beinhaltet die Vertragsinhalt gewordene Angabe des privaten Verkäufers, das Fahrzeug habe «neuen TÜV», nicht die stillschweigende Erklärung, das Fahrzeug sei im Zeitpunkt der Übergabe verkehrssicher und habe die Prüfplakette zu Recht erhalten. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
LG Heidelberg, Urteil vom 30.09.2016 - 3 S 1/16 (AG Heidelberg), BeckRS 2016, 17348