"Terror": Verfilmung des viel diskutierten Theaterstücks von Ferdinand von Schirach am 17.Oktober als multimediales und interaktives Ereignis im Ersten
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
In den vergangenen beiden Jahren stand das Justizdrama „Terror“ von Ferdinand von Schirach auf dem Spielplan von 51 deutschsprachigen Bühnen. Premieren im Ausland haben stattgefunden und weitere sind geplant u.a. in Tel Aviv und Budapest.
Im Stück findet eine Verhandlung vor dem Schwurgericht statt. Unter Mordanklage steht der Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr. Eigenmächtig wie auch in voller Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz hat er entschieden, ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen, das Kurs auf die Fußballarena in München genommen hatte. Dort findet an diesem Abend vor 70.000 Zuschauern das ausverkaufte Länderspiel Deutschland gegen England statt. Für den Familienvater ist klar, dass er als Soldat im Kampf gegen den Terrorismus nicht anders handeln konnte. Ist er nun ein Held oder ein Mörder? Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen verschiedene Argumentationsslinien vor. Am Ende sind die Zuschauer als Schöffen gefordert, ein Urteil zu sprechen.
Der hochkarätig besetzte Film (Trailer) wird am 17. Oktober um 20:15 Uhr zeitgleich im Ersten, im ORF und im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt. Das ganz Besondere an diesem Fernsehabend ist, dass der Zuschauer im Anschluss an die Schlussplädoyers in einer multimedialen Abstimmung aufgefordert ist, über Schuld oder Unschuld zu urteilen. Damit wird die Idee von Fernsehen als gesellschaftliches Diskursmedium konkret erprobt. Die Abstimmungsergebnisse in den verschiedenen Ländern können direkt miteinander verglichen werden.
Frank Plasberg wird in seiner anschließenden Sendung „hart aber fair“ das Urteil mit seinen Experten erörtern und es in Bezug zur Wirklichkeit setzen.
In den nächsten Tagen will ich mich um eine Möglichkeit bemühen, dass wir vielleicht auch im Blog abstimmen können. – Und dann sollten wir jedenfalls nach dem 17. Oktober diskutieren, wie sich der Staat gegenüber seinen Bürgern in Notstandssituationen (Stichwort: der Fall Daschner) verhalten soll. Das BVerfG hat zwar entschieden, aber die Diskussion über die fundamentale Frage hält an.
Bild: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung