Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess bei Aufnahme der Verpflichtung zur Erteilung eines sehr guten Zeugnisses nebst Schlussformel
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Da die Gesamtbenotung in einem Zeugnis typischerweise zentraler Streitpunkt eines Zeugnisrechtsstreits ist, hat das LAG Köln im Beschluss vom 27.5.2016 - 11 Ta 176/15 sich auf den Standpunkt gestellt, dass bei Vergleichen in einem Kündigungsrechtsstreit, die eine Regelung über diesen Zeugnisinhalt enthalten, regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass sie einen künftigen Zeugnisrechtsstreit vermeidet; nach dem LAG Köln hat ein solcher Vergleich im Kündigungsschutzprozess einen Mehrwert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, wenn im Vergleich unter anderem vereinbart wird, dass ein Zeugnis mit der Note „sehr gut“ zu erteilen und mit der Schlussformel zu versehen ist.