Justizministerkonferenz fasst Beschluss zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die Justizministerinnen und -minister haben sich auf ihrer Konferenz am 1. und 2. Juni in Brandenburg mit dem rechtlichen Schutz von sog. Whistleblowern beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss:
"Der deutsche Whistleblower-Schutz beschränkt sich auf vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung von frühzeitigen Hinweisen auf Missstände in Unternehmen, Behörden und Organisationen und im Hinblick auf internationale Vorhaben bitten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesregierung um Prüfung, ob der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer gesetzlichen Regelung bedarf.“
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz. Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, jetzt aktiv zu werden: "Es ist höchste Zeit, Whistleblowers besser zu schützen. Davon profitieren wir alle, wenn Beschäftigte und andere Hinweisgeber ihr Wissen über Missstände nach außen tragen. Die Gesellschaft sollte diese Zivilcourage wertschätzen und dies auch durch gesetzlichen Schutz deutlich machen."
Dieser Standpunkt ist allerdings nicht unumstritten. Eine rechtliche Gebundenheit der Bundesrepublik Deutschland, den Hinweisgeberschutz über das bestehende Maß hinaus gesetzlich zu regeln, erscheint zweifelhaft. Jedenfalls die Rechtsprechung gewährleistet in weitgehendem Maße einen Schutz von Hinweisgebern.
Das Thema ist im Übrigen nicht neu. Bereits im Jahre 2012 brachte die SPD-Fraktion einen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes in den Deutschen Bundestag ein (BT-Drucks. 17/8567). Hierzu auch den Blog-Beitrag vom 5.3.2012.