Jobcenter streitet mit Hartz-IV-Empfänger um zehn Cent bis zum Bundessozialgericht
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Kopfschütteln ruft ein Vorgang hervor, über den mehrere Medien (z.B. Spiegel Online) in diesen Tagen berichten. Demnach soll sich das das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nach dem Willen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis mit einem Streit um zehn Cent befassen. Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Empfängerin, die mehr als 100 Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden. Dagegen legte die Behörde Berufung ein. Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab. Die Erfurter Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. Aber auch mit dieser Entscheidung gab sich das Jobcenter nicht zufrieden. Es zog nun vor das Bundessozialgericht und damit in die dritte Instanz, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Bereits 2013 hatte sich das Jobcenter in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt. Damals ging es um 15 Cent. Nun gibt es keinen anerkannten Grundsatz, dass man nicht auch wegen geringfügiger Beträge den Klageweg beschreiten kann (minima non curat praetor). Handelt es sich aber um staatliche Stellen oder Einrichtungen der Selbstverwaltung, die mit öffentlichen Geldern umgehen, so wird man doch erwarten dürfen, dass diese Mittel ökonomisch eingesetzt werden. Jedenfalls dann, wenn ein Jobcenter schon in erster Instanz zur Zahlung von 10 Cent verurteilt worden ist, stellt die Einlegung weiterer kostenträchtiger Rechtsmittel einen Verstoß gegen das Gebot sparsamer Haushaltsführung dar. Man könnte gar den Eindruck gewinnen, dass manche Jobcenter derzeit nicht hinreichend ausgelastet sind. Anders könnte man das nur sehen, wenn dem Rechtsstreit um die 10 Cent eine für viele weitere Verfahren präjudizielle, grundlegende Bedeutung zukommt, was sich den Presseberichten nicht entnehmen lässt. Ein Aktenzeichen ist nicht bekannt. Das BSG wird sich offenbar in naher Zukunft mit dem Rechtsstreit zu befassen haben.