Gebührenprozess im Auftrag der Rechtsschutzversicherung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Seine Pflicht zur Kostentragung kann ein Rechtsschutzversicherer auf verschiedene Weise erfüllen. Der BGH hat im Urteil vom 21.10.2015 – IV ZR 266/14 in diesem Zusammenhang festgestellt, dass der Rechtsschutzversicherer den Befreiungsanspruch seines Versicherungsnehmers hinsichtlich der von ihm zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen kann, dass er dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Prozessbevollmächtigten zusagt, falls er dessen Gebührenforderung für unzutreffend hält.