Safe-Harbor-Abkommen unwirksam
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
Der Europäische Gerichtshof ist heute dem Votum des Generalsanwalts gefolgt und hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für unwirksam erklärt.
Die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist. Mit dem Safe-Harbor-Abkommen wurden Grundsätze geregelt, bei deren Anwendung auch die Übertragung personenbezogener Daten an ein Unternehmen in den USA zulässig sein konnte, wenn dieses Unternehmen sich gegenüber dem Handelsministerium zur Einhaltung verpflichtete. Spätestens mit der Veröffentlichung der Praxis der Geheimdienste durch Snowden wurde erhebliche Kritik an diesem Abkommen erhoben. Insbesondere deutsche Datenschutzbehörden haben erhebliche Bedenken geäußert. Zweifelhaft war, ob die nationalen Datenschutzbehörden berechtigt sein, die Entscheidung der EU-Kommission eigenständig zu prüfen.
Der EUGH hat sich nun der Auffassung des Generalsanwalts angeschlossen, wonach die EU-Kommission eine eigene Beurteilung durch die nationalen Datenschutzbehörden nicht ausschließen durfte. Auch inhaltlich ist der EuGH der Linie des Generalsanwalts gefolgt und hat das Abkommen für unwirksam erklärt. Die Konsequenzen, insbesondere für Unternehmen, sind erheblich.
Unternehmen, welche Datenübertragungen personenbezogener Daten mit Unternehmen in den USA auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens vereinbart haben, müssen ihre Verträge auf neue Grundlagen stellen, gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Unternehmen beenden. Betroffen ist eine Vielzahl von Unternehmen, die heute Cloud-Angebote amerikanischer Anbieter nutzen und dabei personenbezogene Daten in die USA transferieren bzw. dort speichern und verarbeiten.
Die EU-Kommission wird ihre Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen verstärken. Ob es möglich ist mit den USA Vereinbarungen zu treffen, die den europäischen Datenschutzstandards tatsächlich entsprechen, wird sich zeigen. Amerikanische Unternehmen werden versuchen, verstärkt europäische Rechenzentren aufzubauen. Allerdings dürfte auch hier die Gefahr des Zugriffs der amerikanischen Geheimdienste bestehen, da amerikanische Behörden nach wie vor die Rechtsauffassung haben, auf Daten der europäischen Tochtergesellschaften zugreifen zu dürfen. Europäische Unternehmen werden sich daher überlegen müssen, ob sie nicht rein europäische Lösung bevorzugen.