Erstattungsfähige hypothetische Reisekosten auch bei am Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses geführtem Rechtsstreit
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das BAG hat sich im Beschluss vom 17.08.2015 – 10 AZB 27/15 - mit der Frage befasst, ob die hypothetischen Reisekosten einer Partei auch dann erstattungsfähig sind, wenn der Rechtsstreit am Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses geführt wird. Nach dem BAG ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings ist maßgeblich, ob eine ordnungsgemäße Prozessführung durch Mitarbeiter der Partei am Ort des Prozessgerichts möglich wäre. Nur wenn dies nicht der Fall ist, sind die dann anfallenden hypothetischen Reisekosten erstattungsfähig. Nach dem BAG ist insoweit jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen.