Volles Bruttomonatsgehalt auch bei Streit nur um Zeugnisnote
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Kategorie:
Das LAG Hamburg hat im Beschluss vom 30.7.2015 – 3 Ta 19/15 – betont, dass der Wert für den Streit um ein qualifiziertes Zeugnis auch dann mit einem (vollen) Bruttomonatseinkommen zu bewerten ist, wenn lediglich Streit über die Zeugnisnote besteht. Ein Abschlag, weil keine vollständige inhaltliche Regelung des Zeugnisses Gegenstand sei, sei nicht vorzunehmen. Die vom LAG Hamburg vertretene Auffassung steht auch im Einklang mit den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeitenden Fassung vom 9.7.2014 (vgl. I Nr. 25.2).