der katholische Hindu - es ist kein Makel, Katholik zu sein
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Sie ist gläubige Hinduistin. Sie heiratete ihn in der festen Annahme, dass er auch hinduistischen Glaubens ist.
Erst nach der Eheschließung erfuhr sie durch Äußerungen ihrer Schwiegermutter und ihrer Schwägerin, dass er nicht Hindu, sondern Katholik ist.
Ihr Antrag auf Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung (Par. 1314 II 3 BGB) blieb in zwei Instanzen erfolglos.
Eine Täuschung über die Religionszugehörigkeit sei nicht ursächlich für die Eingehung der Ehe gewesen. Nicht Hindu zu sein, sei bei richtiger Würdigung der Ehe kein relevanter Umstand, der die Aufhebung der Ehe rechtfertige.
In der deutschen pluralistischen Gesellschaft sei es kein Makel, katholisch zu sein. Sie könne ihrn hinduistischen Glauben weiterleben, ohne von ihm an der Glaubensausübung gehindert zu werden.
OLG Düsseldorf v. 10.11.14 - 7 UF 138/14