Diskriminierung II: Porsche entlässt Azubi wegen fremdenfeindlicher Äußerungen auf Facebook
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
In Österreich wird das Thema Asyl derzeit mindestens so kontrovers diskutiert wie hierzulande. Auch in unserem Nachbarland ist die Zahl asylsuchender Menschen in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Viele können nur notdürftig in Behelfsunterkünften untergebracht werden. Während der Hitzewelle Anfang Juli hatte die Feuerwehr im oberösterreichischen Feldkirch den Kindern mit einer Wasserdusche bei 36 °C große Freude bereitet. Auf Facebook postete die Feuerwehr Fotos von der Aktion und erntete neben viel Lob auch den Kommentar: „Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung“.
Der Absender, ein angehender Kfz-Techniker bei Porsche, erhielt von seinem Ausbildungsbetrieb umgehend die Entlassung. „Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung strikt ab. Dieser Vorfall hat uns daher zum Handeln gezwungen“, sagte ein Sprecher von Porsche (Presseberichte hier).
In Deutschland wäre die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nur innerhalb der Probezeit, die maximal vier Monate betragen darf (§ 20 Satz 2 BBiG), unproblematisch möglich (§ 22 Abs. 1 BBiG). Nach Ablauf dieser Frist müsste das Verhalten des Auszubildenden einen „wichtigen Grund“ i.S. von § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, um die Kündigung rechtfertigen zu können. Ob eine solche außerdienstliche, ohne Bezug zum Ausbildungsverhältnis abgegebene Äußerung eines 17-Jährigen auf Facebook die fristlose Kündigung rechtfertigen könnte, ist nicht unzweifelhaft.
Nachtrag: Auf SpiegelOnline hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer ein Interview zu diesem Fall gegeben.
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