Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der BGH hat im Beschluss vom 23.6.2015 – IX ZB 69/13 - sich mit der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters beschäftigt. Nach dem BGH ist dessen Vergütung regelmäßig in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen. Wird dem Sonderinsolvenzverwalter aber nur eine einzelne Aufgabe übertragen und könnte diese Gegenstand der Beauftragung eines Rechtsanwalts sein, ist die Höhe der Vergütung aber durch den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach dem RVG begrenzt. Ferner hat der BGH in der berichteten Entscheidung klargestellt, dass die Vergütung für die Prüfung einer angemeldeten Forderung nach VV 2300 RVG zu bemessen ist und nicht analog VV 3320 RVG.