Keine PKH-Ratenfestsetzung nur dem Grunde nach
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Feststellung, dass eine Zahlungsverpflichtung der PKH-Partei im Überprüfungsverfahren „dem Grunde nach“ besteht, ist nach dem Beschluss des LAG Hamm vom 5.1.2015 – 5 Ta 367/14 unzulässig. Wie bei einer erstmaligen Ermittlung einer Zahlungspflicht ist auch hier die Festsetzung konkreter Raten erforderlich, dies gilt nach dem LAG Hamm auch dann, wenn der Vierjahresüberprüfungszeitraum abzulaufen droht.