Was ist nur mit einigen unserer Staatsanwälte los?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Obwohl die Justiz im Fall des vermeintlich an seine Hunde verfütterten Bauern Rudolf Rupp mit dem Fehlurteil wie mit den Schwierigkeiten das Wiederaufnahmeverfahren zuzulassen (hierüber ist im Blog viel diskutiert worden; sehr empfehlenswert: SPIEGEL TV) schon genug ins Gerede kam, sorgt die Staatsanwaltschaft aus mir unerfindlichen Gründen nun wieder dafür, dass der aus diesem Fall bekannte Schrotthändler sich ab Donnerstag vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut wegen falscher Verdächtigung zu verantworten hat.
Rückblick: Im Zuge der Ermittlungen gegen die Angehörigen hatten die Ermittler den Schrotthändler in Verdacht, den Mercedes des Bauern Rupp beseitigt zu haben. Obwohl der Schrotthändler vehement bestritt, kam er vier Monate in Untersuchungshaft. Zu Unrecht, wie wir heute wissen, nachdem – äußerlich unversehrt – Bauer Rupp samt seinem Mercedes aus der Donau gezogen worden war.
Aktuell: Der ab Donnerstag zu verhandelnde Sachverhalt bezieht sich auf eine Aussage des Schrotthändlers als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren. Damals erklärte er, ein Polizeibeamter hätte ihn mit den Worten „Wir können auch anders“ seine Pistole an die Schläfe gehalten, nachdem er sich geweigert hatte, eine Beteiligung an der Beseitigung des Autos einzuräumen. Der Schrotthändler wurde wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Gegen den Polizeibeamten wurde kein Verfahren eingeleitet.
Die Journalistin Andrea Königl berichtet in der heutigen Ausgabe des Straubinger Tagblatts auf Seite 10, erstinstanzlich im Dezember 2012 habe eine Polizistin ausgesagt, sie habe dem Zeugen einen extra harten Stuhl hingestellt, damit er unbequem sitze. Ihr Kollege, der angeblich die Pistole gezogen hatte, weigerte sich anzugeben, mit wem er seine dienstliche Stellungnahme zu dem Fall abgesprochen hatte. Und: Im Plädoyer bezeichnete der Sitzungsstaatsanwalt den Angeklagten als „Abschaum der Gesellschaft“! – Das Amtsgericht sprach den Schrotthändler wegen begründeter Zweifel frei.
Für die Staatsanwaltschaft war dieser Freispruch nicht akzeptabel: Berufung!