Schwägerschaft nach „Roma-Sitte“ = Zeugnisverweigerungsrecht?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das Zeugnisvereigerungsrecht ist ein prozessualer Klassiker. In NStZ-RR 2015, 65 bin ich im Aufsatz "Aus der Rechtsprechung des BGH zum Strafverfahrensrecht – 1. Teil" von Cirniak/Neihaus auf folgende BGH-Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage befasst, ob auch verchwägert ist, wer nach Roma-Sitte Schwager ist:
„Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der neue Tatrichter das Verwandtschaftsverhältnis des Angeklagten J. zu dem Zeugen R. näher aufzuklären haben wird. Eine schwägerschaftliche Verbindung deutscher Staatsangehöriger nur nach „Roma-Sitte“ vermittelt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1993, 349) nicht das Recht, das Zeugnis zu verweigern.“
BGH, Beschl. v. 15.1.2013 – 2 StR 488/12, BeckRS 2013, 03228