Novellierung der Arbeitsstätten-Verordnung
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Bundesregierung plant eine Novellierung der aus dem Jahr 1996 stammenden und zuletzt 2006 überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung. Obwohl der Entwurf schon im Oktober dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt wurde (BR-Drucks. 509/14), haben sich die Arbeitgeber erst jetzt lautstark zu Wort gemeldet. Sie kritisieren, dass mit der Verordnung weitere Belastungen für die Unternehmen einhergingen:
Vor allem die teilweise Ausweitung des Anwendungsbereichs der ArbStättV auf vom Arbeitgeber eingerichtete Telearbeitsplätze hätte nach ihrer Überzeugung erhebliche finanzielle und organisatorische Auswirkungen zur Folge. Darüber hinaus enthalte der Entwurf eine Vielzahl von weiteren Ausweitungen und neuen Anforderungen, z. B. Ausdehnung der barrierefreien Gestaltung auf Sozialräume, Durchführung jährlicher Unterweisungen, Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbindungen bei Sozialräumen, unzureichende Übergangsregelungen, die die Betriebe vor erhebliche Probleme stellen würden.
Arbeitsmediziner halten dagegen: Allen Beschäftigten stehe ein vernünftiger Arbeitsplatz zu.