Nahles legt Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer vorerst auf Eis
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Zur Klärung der Frage, ob die Anwendung des Mindestlohns auf den reinen Transit durch Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist, hat die EU-Kommission am 21. Januar ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet. Um die europarechtlichen Fragen bezogen auf die Anwendung des Mindestlohns im Transitbereich in Ruhe klären zu können, haben sich die Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, und ihr polnischer Amtskollege, Władysław Kosiniak-Kamysz, darauf verständigt, die umstrittene Mindestlohnpflicht für den Transitverkehr vorübergehend auszusetzen. Die Interimslösung sieht im Einzelnen wie folgt aus (siehe PM des BMAS vom 30.1.2015): Die Kontrollen durch die staatlichen Behörden zur Überprüfung des Mindestlohngesetzes - begrenzt auf den Bereich des reinen Transits - werden für den Zeitraum bis zur Klärung der europarechtlichen Fragen zur Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Verkehrsbereich ausgesetzt. Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz werden nicht eingeleitet. Sollten Verfahren eventuell bereits eingeleitet worden sein, werden diese eingestellt. Solange die europarechtlichen Fragen zur Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Verkehrsbereich geprüft werden, sind Meldungen bzw. Einsatzplanungen für den reinen Transitbereich sowie Aufzeichnungen auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes bzw. der entsprechenden Verordnungen nicht abzugeben bzw. zu erstellen. Diese Aussetzung gilt jedoch nicht für den Bereich der sogenannten Kabotagebeförderung und nicht für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr mit Be- oder Entladung in Deutschland.