Leidiges Thema Erledigungsgebühr
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der von der Rechtsprechung vielfach sehr stiefmütterlich behandelte Vergütungstatbestand der Erledigungsgebühr war Gegenstand des Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.12.2014 – OVG 6 K 128/14. Unter Abweichung von der sonst üblichen Kasuistik hat das OVG Berlin-Brandenburg in der genannten Entscheidung trotz Abwarten eines Musterverfahrens und anschließender Erledigungserklärung des Klägers und trotz nur teilweiser Klaglosstellung den Anfall einer Erledigungsgebühr für den Anwalt verneint. Die ohnehin schon umfangreiche Kasuistik wird daher um eine widersprüchliche Entscheidung bereichert. Es bleibt nachhaltig zu hoffen, dass der Gesetzgeber den Vergütungstatbestand de lege ferenda wieder hinreichende Konturen verleiht