Mindestlohn für ausländische LKW- und Busfahrer stößt auf Unverständnis
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das neue Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Lkw- oder Busfahrer beim Transit auf deutschen Straßen. Was zunächst in Deutschland lediglich Erstaunen ausgelöst hat, stößt beispielsweise in Tschechien auf Unverständnis. Ein Bericht von Stefan Heinlein aus dem Prager Hörfunkstudie der ARD zeigt das anschaulich. Heinlein zitiert in seinem Bericht den Sprecher des größten tschechischen Verkehrsverbandes, Felix. Das neue deutsche Mindestlohngesetz habe seine Branche kalt erwischt. "Diese Nachricht hat uns absolut schockiert. Der Stundenlohn unserer Fahrer beträgt bisher zwischen zwei und vier Euro. Jetzt sollen wir auf einmal ein Vielfaches bezahlen. Das verursacht unseren Firmen riesige wirtschaftliche Probleme", sagt Felix. Kritisiert wird nicht nur die Erstreckung des Mindestlohns von 8,50 Euro, sondern auch der den ausländischen Spediteuren abverlangte bürokratische Aufwand. So müssen die Fahrten zuvor schriftlich bei der Bundesfinanzdirektion gemeldet werden. Außerdem muss der Fahrer immer einen Arbeitsvertrag dabei haben in deutscher Sprache und auch die Bestätigung des Arbeitgebers, dass ihm 8,50 Euro erstattet werden. Der Zoll ist für die Kontrolle der Papiere zuständig und wacht über die Einhaltung der Vorschriften. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu einer halbe Millionen Euro. "Das ist eine entsetzliche Einmischung in das Arbeitsrecht eines anderen Landes. Deutschland kann uns doch nicht vorschreiben wie wir unsere Fahrer bezahlen. Das ist völlig unannehmbar", sagt Branchensprecher Felix. Auch das tschechische Arbeits- und Sozialministerium zeigt sich überrascht. Der Sprecher des Ministeriums Petr Haban soll gesagt: "Viele tschechische Spediteure wollen von uns jetzt Ratschläge. Sie verlangen, dass wir mit der Bundesregierung über Veränderungen verhandeln. Wir werden jetzt die rechtliche Lage analysieren und prüfen ob das Gesetz dem europäischen Recht entspricht." Tatsächlich ist es offenbar so, da alle anderen EU-Länder bei Transitfahrten ausländischer Spediteure auf die Anwendungen ihrer Mindestlohnregelungen verzichten. Handelt es sich also jedenfalls politisch fragwürdigen Übergriff des deutschen Gesetzgebers oder schlicht um eine gebotene Konsequenz der neuen Mindestlohngesetzgebung?