Alle Jahre wieder
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
als Warnung und Trost für alle Kerzenanzünder
Dem Versicherungsnehmer, der am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet und den Frühstückskaffee zubereitet hat, sich in das Schlafzimmer begibt, um seine Lebensgefährtin zu wecken, sich dort von ihr ablenken läßt und deshalb den sich entwickelnden Brand nicht bemerkt, ist in subjektiver Hinsicht kein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen, so daß der Hausratversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei ist.
OLG Düsseldorf v. 21.09.1999 - 4 U 182/98
Allen Leserinnen und Lesern ein geruhsames und brandfreies Weihnachtsfest
Hans-Otto Burschel