Nur kurz: Urteilsbesprechung für lau...Halterhaftung beim Parken in der Umweltzone
Gespeichert von Carsten Krumm am
Mal wieder eine Urteilsbesprechung, auf die ich hinweisen möchte (auch wenn die Entscheidung selbst wohl hier im Blog schon gelaufen ist):
AG Dortmund: Halterhaftung beim Parken in der Umweltzone
beck-fachdienst Strafrecht - FD-StrafR 2014, 364740
StVG § 25a; StVO § 12
1. Eine Ordnungswidrigkeit besteht nicht nur im Befahren der Umweltzone, sondern auch in der Form des ruhenden Verkehrs in der Umweltzone.
2. Eine Kostentragungspflicht des Halters nach § 25a StVG besteht, wenn es der Bußgeldbehörde schlechterdings unmöglich ist, den Fahrzeugführer zu ermitteln, solange der Betroffene keine Einlassung zur Sache abgibt. (Leitsätze des Gerichts)
AG Dortmund, Beschluss vom 08.01.2014 - 735 OWi 348/13 [b], BeckRS 2014, 11649
Die Besprechung von Rechtsanwalt Krug findet sich hier.