Abrechnungsprobleme mit der Bahncard
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LSG Bayern hat sich im Beschluss vom 04.11.2014 – L 15 SF 198/14 - ausführlich mit der Frage befasst, ob die Kosten einer Bahncard im Rahmen der Entschädigung für eine Terminswahrnehmung durch einen Beteiligten möglich ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass weder eine vollständige Kostenerstattung der Bahncard noch eine anteilige Kostenerstattung der Bahncard in Betracht komme. Denn eine anteilige Kostenerstattung scheitere daran, dass eine zweifelsfreie Zuordnung anteiliger Kosten für die Anreise zu einem Termin nicht möglich sei. Eine Berücksichtigung der Kosten für die Bahncard dadurch, dass die fiktiven Kosten für eine Fahrtkarte, wie sie ohne Vorliegen der Bahncard entstanden wären, zu ersetzen wären, sehe das JVEG nicht vor.