Lehrbeauftragte an Universitäten – prekäre Beschäftigung?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse findet man heutzutage in unterschiedlichsten Formen quer durch alle Branchen, auch an den Universitäten. Sie vergeben vielfach Lehraufträge an nicht angestellte externe Personen. Eigentlich dienen solche Lehraufträge der Ergänzung des Lehrangebots, indem auswärtige Expertise in die Hochschulen getragen wird. Doch in so manchen Fällen decken Lehrbeauftragte offenbar auch die Pflichtlehre ab und müssen von wenigen befristeten Lehraufträgen leben. Der Rückgriff auf kärglich bezahlte Lehrbeauftragte entlastet dabei die notorisch klammen Kassen der Universitäten bzw. der Länder. Darauf haben die Lehrbeauftragten Anfang November im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages aufmerksam gemacht. Auch Stefan Laube greift in einem Beitrag für die FAZ vom 12.11.2014 dieses Thema auf. Die Überschrift ist provokant: „Prekariat der Lehre – über Hungerlöhne als Normalfall an Hochschulen“. Besonders betroffen sind nach Angaben des Autors die Musik- und Kunsthochschulen sowie die Geisteswissenschaften und Sprachenzentren an Universitäten. Offenbar gibt es hier unterschiedliche Kulturen. Der Verf. dieser Zeilen hat mehrere juristische Fakultäten kennengelernt und solche Beobachtungen nicht machen können. Lehrbeauftragte an juristischen Fakultäten sind meistens renommierte Praktiker, die finanziell gut situiert sind und oftmals sogar auf die Vergütung ihres Lehrauftrags verzichten. Meist geht ihr zeitliches Engagement auch nicht über zwei Semesterwochenstunden hinaus. Das stellt sich jedoch offenbar in anderen Bereichen grundlegend anders dar. Es lässt schon aufhorchen, dass an der FU Berlin 12,3 Prozent der Lehrstunden von Lehrbeauftragten wahrgenommen werden. Die Bezahlung pro Stunde bewegt sich im Bereich der Mindestlohngrenze, die jedoch mangels Arbeitnehmerstatus dieser Personen keine Anwendung findet. Laube spricht von einem „akademischen Niedriglohnsektor, ohne den der Lehrbetrieb nicht aufrechtzuerhalten wäre.“ Eine schlagkräftige Lobby scheint dieser Personenkreis nicht zu haben. Es sind zwar mehrere Resolutionen und Petitionen verfasst worden, in denen die Verantwortlichen aufgefordert werden, überall dort Dauerstellen einzurichten, wo Daueraufgaben durch Lehraufträge abgedeckt werden. Zudem sollten die Honorare der Lehrbeauftragten erhöhte werden. Bewegung ist in die Sache bislang jedoch nicht gekommen, obwohl hier tatsächlich einiges im Argen zu liegen scheint. Geboten ist eine gründliche Bestandsaufnahme, um sodann über die sich daraus ergebenen strukturellen und finanziellen Konsequenzen zu diskutieren.