BGH: eBay-Auktion abgeblasen = Schadensersatz
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Was halten Sie von der neuen BGH-Entscheidung zur Ebay-Auktion (siehe u.a. FAZ)?
Der Sachverhalt ist laut Pressemitteilung relativ einfach: Der Besitzer (Eigentümer?) eines Wagens hatte die schon laufende Auktion desselben plötzlich abgeblasen. Für den VW Passat hatte er ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt, als er einige Stunden später das Auto anderweitig für 4200 Euro verkaufen konnte. Daraufhin zog er sein Angebot bei Ebay zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte aber schon jemand dort einen Euro auf das Fahrzeug geboten. Der Bieter klagte auf Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, den er auf 5250 Euro bezifferte. Das OLG Jena gab der Klage statt. Die Revision hatte keinen Erfolg:
„Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. Es macht gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen. Auch die Wertung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte dem Kläger nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen halten könne, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des Beklagten, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht“
VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12.11. 2014
Vgl. auch LG Koblenz 2009 im Beck-Blog (Porsche for €5,50?] : http://blog.beck.de/2009/04/02/ebay-550-euro-fuer-porsche-trotzdem-kein-schnaeppchen-sondern-verstoss-gegen-treu-und-glauben
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