Das Tackerunwesen
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Von Anwälten und ihren Hilfskräften wird das Tackerunwesen reichlich und gern ausgeübt.
Es ist an sich kein vernünftiger Grund erkennbar, einen Schriftsatz und seine beglaubigte und einfache Abschrift 5 - 7 mal (oben links bis mittig) erdbebenfest zu vertackern.
Dahinter steckt ein Mythos:
Bekommt der Anwalt später die Gerichtsakte in die Hand und stellt fest, dass die einzelnen Blätter der Schriftsätze noch mit Tackernadeln verbunden sind und das Papier oben links bis mittig nicht ausgefranst, perforiert oder abgerissen, sondern völlig unbeschädigt ist, deutet dies angeblich daraufhin, dass der Richter die Akte allenfalls überflogen, nicht aber wirklich durchgearbeitet hat.
Tipp deshalb: Achten Sie bei Ihrem Richter auf abgebrochene Fingernägel. Hat er solche, können Sie Aktenkenntnis voraussetzen.