Kein Handy-Verstoß bei Start-Stopp-Funktion
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die Start-Stopp-Funktion war noch nicht Gegenstand der Rechtsprechung. Ich meine, dass in der Vergangenheit die Problematik im Blog von Bloglesern aber schon einmal aufgeworfen wurde. Das OLG Hamm hat zu der Thematik nun Stellung bezogen - nach Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des AG Dortmund. Die Entscheidung selbst konnte ich noch nicht verlinken. Hier aber der Link zur Pressemeldung zu OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 - 1 RBs 1/14: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/116-...
Ach so - wichtig für die Blogleser natürlich das Ergebnis des Beschlusses: Eine OWi nach §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG liegt in einem Fall des Stehens mit abgeschaltetem Motor infolge der Start-Stopp-Funktion nicht vor.