Was sollte das? Überlegungen zum Ende des Leistungsschutzrechts für Verleger
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Eine der merkwürdigsten Presseerklärung der letzten Jahre wurde am 23. Oktober 2014 von der VG Media veröffentlicht. Im Streit zwischen Verlegern und Google erklären die Verlage, sie beugten sich dem Druck von Google und gäben gegen ihren Willen eine "Gratiseinwilligung" zugunsten des Nachrichtendienstes Google News ab.
https://www.vg-media.de/images/stories/pdfs/presse/2014/141022_pm_vgmedi...
Damit endet ein Streit, der vor allem vom Springer Verlag mit wahnhaften Zügen geführt wurde. Im Zuge massiver lobbyistischer Einflußnahme der Verlage auf die letzte Koalition wurde in § 87 f UrhG ein Passus eingeführt, wonach kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind, es sei denn, es handele sich um "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“. Kein anderer Staat weltweit hat glücklicherweise diesen Unsinn übernommen. Aber die damalige Koalition aus CDU und FDP fühlte sich gegenüber den Verlegern in der Pflicht und hatte diese gleich auch noch in den Koalitionsvertrag festgeschrieben. Und die Verleger gründeten freudig, in Erwartung großer Einnahmen, eine neue Verwertungsgesellschaft, eben besagte VG Media.
Nach der Presseerklärung der VG Media wird es Zeit, dieses bizarre Theater zu beenden und § 87 f ersatzlos zu streichen. Und es wird Zeit, aus diesem Fall Lehren zu ziehen, über die deutsche Digitalpolitik, die die Strukturen des Internets nicht verstehen will - und manche Verleger, die alte Zöpfe retten wollen - statt innovative Pressearbeit zu betreiben.
Wer mehr wissen will:
http://www.sueddeutsche.de/medien/verlage-im-streit-mit-google-peinliche...