Mehr Verbandsklagen im Datenschutzsektor? UKlaG - Novelle - Klagewelle?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das BMJV hatte im Juni einen wichtigen Gesetzentwurf zur Ergänzung des UKlaG vorgestellt:
Die Verbraucherschutzverbände sollen zukünftig dazu berechtigt sein, Datenschutzverstöße von Unternehmen, die Verbraucher betreffen, umfassend mittels der im UKlaG neidergelegten Rechte anzugreifen. Zitat: „Mit dem Gesetzentwurf soll deshalb den anspruchsberechtigten Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 UKlaG auch ermöglicht werden, im Interesse des Verbraucherschutzes gegen eine unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten durch Unternehmer mit Unterlassungsansprüchen vorzugehen.“
Das Echo auf den Entwurf ist geteilt, aber der Entwurf soll nun im September ins Kabinett eingebracht werden.
Für die deutschen Unternehmen heißt das wohl, dass sie ihre Praxis auf konsequentes Einhalten des Verbraucherdatenschutzes auf den Prüfstand stellen müssen, sonst riskieren sie demnächst Verbandsabmahnungen und -klagen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage sind umfassende Kontrollen und Abmahnungen durch Verbände nicht möglich. Das soll sich nun ausweislich des neuen §2 Nr. 11 UKlaG ändern: Mittels der Novelle könnten die Verbände den Verstoß gegen praktisch jede datenschutzrechtliche Vorschrift verfolgen.
Vermutlich werden die Verbände nicht nur auf Unterlassung klagen, sondern auch auf die Beseitigung der bereits erfolgten Verstöße. Das ist heikel für die Unternehmen, denn sie könnten zur schwierigen Löschung bereits erhobener Verbraucher-Daten gezwungen werden. Ein weiteres Problem: Erheben die Unternehmen Verbraucher-Daten mittels unwirksamer AGBs, so werden die Verbände wohl nicht nur deren AGBs oder Privacy Policies angreifen, sondern wohl auch gegen die weitere Verwendung der auf Grundlage dieser AGBs erhobenen Daten klagen.
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesentwurf? Droht den Unternehmen eine Abmahn- und Klagewelle oder sind dies sinnvolle Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher?