Knöllchen = Korinthenkackerei?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Über manche Sachverhalte wundert man sich schon - da bekommt einer ein Verwarnungsgeld und legt sich mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes an. Schließlich äußert er sich wohl dahin, dass der Mitarbeiter "Korinthenkackerei" betreibe...na ja, sicher nicht wirklich stilvoll. Aber: Ist das auch eine Beleidigung nach § 185 StGB?
Ist ein Gemeindevollzugsbediensteter gerade damit beschäftigt, an einem kurzzeitig auf einer schraffierten Fläche geparkten Pkw ein "Knöllchen" anzubringen, als der Autofahrer bereits wieder zurückkommt und entspinnt sich ein Streitgespräch, kann die Äußerung "Das ist doch Korinthenkackerei!" auch und gerade bei einem derartigen "Kampf ums Recht" von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein. (Leitsatz des Gerichts)
AG Emmendingen, Urteil vom 08.07.2014 - 5 Cs 350 Js 30429/13, BeckRS 2014, 16340