Zwei Leserfragen: OWi-Anzeigen durch Private? UND Geschwindigkeitsverstoß durch Radfahrer?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Zwei Fragen von Bloglesern sind bei mir in den letzten Wochen eingegangen:
Zunächst meldete sich ein Leser, der fragte, ob auch (theoretisch) Fahrräder Geschwindigkeitsverstöße nach §§ 3, 49 StVO, 24 StVG begehen können. §§ 3 Abs. 1-2a StVO richten sich zunächst ja an alle Fahrzeugführer. Hier ist aber eine Ahndung des Radfahrers eher fernliegend. § 3 Abs. 3 OWiG, der etwa die innerörtlichen 50 km/h betrifft gilt aber nur für Kraftfahrzeuge....Vielleicht ist ja einem Blogleser etwas weiteres zu dieser Thematik bekannt.
Zum zweiten meldete sich vor einiger Zeit ein Leser mit der Frage, ob denn wohl angesichts einer von mir vor einigen Monaten geposteten Entscheidung des AG Gelnhausen davon auszugehen sei, dass private OWi-Anzeigen nicht verfolgt werden dürfen. Wenn man dazu etwa im Göhler, OWiG vor § 59 OWiG liest, so können OWis natürlich auch privat angezeigt werden. Die Verwaltungsbehörde muss dann die weitere Verfolgung prüfen. Erscheint ja auch ganz nachvollziehbar. Vielleicht können hier Blogleser mit weiteren/ähnlichen Entscheidungen wie die des AG Gelnhausen "aushelfen"?