Regelstreitwert in Asylverfahren auch bei Untätigkeitsklagen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit gewisser Sorge wurde die Einführung der Möglichkeit der Herabsetzung des Gegenstandswertes in Asylverfahren in § 30 II RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vielfach beobachtet. Erfreulich ist jedoch, dass die Rechtsprechung mit dieser Regelung sehr behutsam und systematisch richtig umgeht. Dies zeigt unter anderem der Beschluss des VG Ansbach vom 04.08.2014 – AN 11 K 14.30579, in dem ausgeführt wird, dass allein die Tatsache, dass das Verpflichtungsbegehren nach dem Asylverfahrensgesetz eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO geltend gemacht wird, kein Grund für eine Abweichung vom Regelgegenstandswert darstellt.