EuGH: Apple und der Schutz von Ladenkonzepten
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - Rechtssache C-421/13 Apple Inc. / Deutsches Patent--und Markenamt
Die Gestaltung von Läden des iPhone-Herstellers Apple kann im Prinzip (über die zeichnerische Darstellung der Einrichtung) als Marke eingetragen werden.
Mehr dazu in der Pressemitteilung: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140098de.pdf
Nun geht in der Einzelhandelsszene das Rätselraten los. Alle wollen eine solche Marke. Aber wie kommt man zum Herkunftshinweis - wie gelingt es, einen verständigen Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ladenausstattung mit einer bestimmten Marke in Verbindung zu bringen? Und wie hoch ist die Kennzeichnungskraft einer solchen Marke - reichen kleine Änderungen in der Gestaltung, um den Schutzbereich der Marke zu verlassen? Und: Hätte nicht doch ein UWG-Schutz gegen Irreführung ausgereicht (wie in den USA der TRade Dress Schutz nach dem Lanham Act)?
Herzliche Sommergrüsse an die Beck-Familie aus dem Forschungsfreisemester in Stanford Ihr Th