BGH: Zur Berechnung der Geschäftsgebühr bei teilweise erfolgreicher außergerichtlicher Geltendmachung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Wie die Geschäftsgebühr zu berechnen ist, wenn eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts von der Gegenseite nur teilweise erfüllt wird, sodass wegen eines Teilbetrages ein Klageverfahren geführt werden muss, hat den BGH im Urteil vom 20.05.2014 – VI ZR 396/13 - beschäftigt. Nach dem BGH ist in einem solchen Fall die Geschäftsgebühr nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert zu berechnen und nicht zweimal aus den dann niedrigeren Teilgegenstandswerten, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klagauftrag erteilt wird.