Fristlos gekündigt wegen WM-Sammelbildchen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Passend zur heute beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft hat das ArbG Mönchengladbach vergangene Woche folgenden Fall verhandelt:
Die 36jähige Klägerin ist seit 1998 als Mitarbeiterin im Einzelhandelsgeschäft des Beklagten in Korschenbroich beschäftigt und war zuletzt neben Tätigkeiten an der Kasse, der Warenannahme und Bestückung des Geschäftes mit Ware auch mit der Kassenabrechnung, Kassenbuchführung, Abschließen des Geschäftes nach Feierabend, Geldtransport zur Bank und mit der Führung der Drogerieabteilung befasst.
Am 9.5.2014 entsorgte die Klägerin Altpapier und Altkartons in der sich auf dem Parkplatz des Supermarktes befindenden Papierpresse. Nachdem sie einen der Kartons hin- und her geschüttelt hatte, legte sie diesen in den Kofferraum ihres auf dem Parkplatz abgestellten Pkw. Diesen Vorgang nahm der Beklagte über das im Betrieb und auch im Parkplatzbereich installierte Kamerasystem wahr, konfrontierte die Klägerin damit und nahm gemeinsam mit ihr den im Kofferraum befindlichen mittelgroßen Karton in Augenschein. In diesem befand sich ein weiterer kleinerer Karton mit Fußballsammelbildern. Diese Sammelbilder erwirbt der Beklagte zu einem Preis von 8 Euro pro Karton. Sie werden an Kunden des Beklagten ab einem Einkauf von 10 Euro an der Kasse abgegeben.
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fristlos.
Die Parteien haben sich im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht widerruflich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt (ArbG Mönchengladbach - 2 Ca 1442/14).