Einmal im Monat kommt der Verteidiger zu Besuch
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der Frage, wann die Häufigkeit der Besuche der Verteidigers beim inhaftierten Mandanten missbräuchliche Prozessführung ist, hat sich das OLG Brandenburg im Beschluss vom 31.01.2014 – 1 Ws 31/14 befasst und sich dabei auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass zumindest die Durchführung eines Haftbesuches pro Monat während der Dauer von acht Monaten vom Zeitpunkt der Übernahme des Mandats bis zum Beginn der Hauptverhandlung bei einem Umfangsverfahren, bei dem eine mehrjährige Haftstrafe im Raum steht, ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht die Vermutung missbräuchlicher Prozessführung begründet.