Datenhänder (Data Brokers) - Wir kennen sie nicht, aber sie kennen uns.
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die hier in Washington für Verbraucherschutz zuständige Federal Trade Commission (FTC) hat heute einen sehr lesenswerten Bericht über sog. Data Brokers ins Netz gestellt (110 Seiten). Neun Datenhändler, deren Namen in Deutschland nicht landläufig sind, wurden untersucht. Rechtsverletzungen hat die FTC nicht festgestellt - gleichwohl mahnt sie dringend mehr Transparenz an, was diese Data Broker an Daten sammeln und wie sie die Daten weiter nutzen.
Dies ist natürlich nicht nur ein US-Thema. Die Data Broker bedienen sich unterschiedlicher (meist öffentlich zugänglicher) Quellen und kombinieren die Daten - manchmal Milliarden von Datensätzen. Dankbarer Abnehmer für die Erkenntnisse der Data Brokers ist z.B. die Werbeindustrie. Die FTC ist u.a. besorgt, dass die Nutzer solcher Dienste ihre Kunden ohne deren Wissen diskriminieren und bestimmten Kundengruppen schlechteren Service einräumen oder höhere Preise verlangen.
Die FTC lehnt die Aktivitäten der Datenhändler allerdings nicht grundsätzlich ab, weil z.B. viele Verbraucher durchaus mit zielgerichteter Werbung einverstanden seien.
Schlussfolgerung der FTC: „Im Lichte dieser Erkenntnisse erneuert die Kommission einstimmig ihre Forderung an den Kongress Rechtsvorschriften zu erlassen, die es den Verbrauchern ermöglichen, die Existenz und die Aktivitäten der Daten-Broker erfahren und Verbraucher einen geeigneten Zugang zu Informationen zu verschaffen, die diese Gesellschaften halten.“
Die Demokratischen US-Senatoren Jay Rockefeller von West Virginia und Edward Markey von Massachusetts haben im Februar einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verbraucher mehr Kontrolle über die Datenerhebung und Nutzung durch Datenhändler verschaffen soll.
Was meinen Sie: Wie kann man das Geschäftsgebaren der Datenhändler am besten regeln? Ich sehe u.a. ein Sicherheitsproblem, wenn die Daten kombiniert irgendwo auf der Welt gespeichert werden - von den Problemen einer Durchsetzung eines wie immer gestalteten „Rechts auf Vergessenwerden“ einmal abgesehen.