Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbH’s mit Doppelzulassung möglich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - die berufsrechtlichen Regelungen, die zu einem faktischen Ausschluss von Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbH’s mit Doppelzulassung geführt haben, für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Bundesverfassungsgericht wird der Schutz der beruflichen Unabhängigkeit bereits durch die gesetzlich geregelten Berufspflichten der beteiligten Rechts- und Patentanwälte sichergestellt, die die Berufsträger weniger belasten als die Beschränkungen des Gesellschaftsrechts. Die Entscheidung betraf eine GmbH in Gründung, Gründer und Gesellschafter waren zwei Patentanwälte und ein Rechtsanwalt, die jeweils zu gleichen Teilen am Stammkapital beteiligt und zudem einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren.