Jeder dritte Straftäter wird innerhalb von drei Jahren rückfällig
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Über die Rückfallquote wird immer wieder auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Deshalb sind die „harten“ Fakten wichtig:
Aus der vom Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium am 04.02.2014 vorgelegten bundesweiten Rückfalluntersuchung «Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010» zeigt sich: Etwa jeder dritte Straftäter wird innerhalb von drei Jahren nach Verurteilung oder Entlassung aus der Haft erneut straffällig. Die höchste Rückfallrate besteht danach mit mehr als 50% bei Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls.
Für die Untersuchung wurde anhand von Eintragungen in das Bundeszentralregister für den Zeitraum 2007 bis 2010 erfasst, ob Verurteilte sich nach Ablauf der Vollstreckung ihrer Strafe legal bewähren. Zudem wurde eine frühere Studie einbezogen, die den Zeitraum 2004 bis 2007 untersuchte.
Es zeigt sich, dass die Rückfallraten bei einer Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von drei auf sechs Jahre zwar mäßig, aber dennoch deutlich von 36% auf 44% ansteigen. Die überwiegende Mehrheit der Rückfalltaten ereignet sich aber innerhalb der ersten drei, die Hälfte sogar innerhalb des ersten Jahres nach Verurteilung oder Entlassung. Am häufigsten rückfällig würden Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls mit mehr als 50%. Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wegen Tötungsdelikten Verurteilte wiesen mit weniger als 20% die niedrigsten Rückfallraten auf.