Wie weit trägt die anwaltliche Versicherung?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der Frage, ob bei der Abrechnung von Kopierkosten in Höhe von 6.591,85 EUR für 43.000 Blatt Kopien als Mittel der Glaubhaftmachung eine anwaltliche Versicherung ausreicht hat, sich das OLG Köln im Beschluss vom 18.12.2013 – 2 Ws 686/13 - befasst. Das OLG Köln hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass bei solchen außergewöhnlich hohen Auslagen entsprechend hohe Anforderungen an die Darlegung und auch an die Glaubhaftmachung gestellt werden können und hat im konkreten Fall die bloße anwaltliche Versicherung als nicht ausreichend angesehen. Immerhin hatte die mit der Kostenfestsetzung beauftragte Rechtspflegerin sogar angeboten, die Existenz der Kopien in den Kanzleiräumen des Rechtsanwalts vor Ort zu überprüfen.