Was heißt eigentlich „Kosten des Verfahrens“?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der Frage, was unter der Wendung „Kosten des Verfahrens“ zu verstehen ist, musste sich das OLG Brandenburg im Beschluss vom 14.05.2013 – 3 WF 10/13 - beschäftigen. Nach dem OLG Brandenburg umfasst der Begriff „Kosten des Rechtsstreits“ alle Rechtszüge, gleiches gilt nach dem OLG Brandenburg, wenn in einem Vergleich von den Kosten des Verfahrens die Rede ist.